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Pax8 Partnerbedin­gungen

Deutsche

Zuletzt geändert am: 30. November 2023

Diese Pax8-Partnerbedingungen (Bedingungen) legen die Bedingungen fest, die Ihren Zugang zu und den Weiterverkauf von allen Produkten und Dienstleistungen, einschließlich der Produkte von Drittanbietern (Anbieter bzw. Anbieterprodukte), die auf der Pax8 Plattform oder anderweitig über Pax8 verfügbar sind (zusammenfassend als Pax8-Produkte bezeichnet), regeln.

Durch das Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars für Pax8-Partner oder durch den Kauf von Pax8-Produkten erklären Sie (Partner) sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Wenn Sie eine Einzelperson sind, die diese Bedingungen im Namen einer juristischen Person unterschreibt, sichern Sie zu und garantieren, dass Sie rechtlich befugt sind, diese juristische Person an diese Bedingungen zu binden. Sie erklären sich damit einverstanden und erkennen an, dass diese Bedingungen von Pax8 gegebenenfalls nach eigenem Ermessen durch Veröffentlichung der aktualisierten Bedingungen auf dieser Website oder einer Nachfolgeseite geändert werden können.

1. Ernennung zum Partner.

1.1 Die Ernennung zum Partner erfolgt erst nach Überprüfung des Partners durch Pax8. Pax8 behält sich das Recht vor, die Ernennung eines Partners nach eigenem Ermessen abzulehnen oder rückgängig zu machen. Nach Prüfung durch Pax8 wird der Partner zum unabhängigen, nicht exklusiven autorisierten Wiederverkäufer und/oder Anbieter der Pax8-Produkte ernannt.

1.2. Während des Zeitraums seiner Ernennung darf der Partner Pax8-Produkte in den unter https://www.pax8.com/en-us/terms/ aufgeführten Gebieten bewerben und weiterverkaufen.

1.3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von Pax8 genehmigt, darf der Partner Pax8-Produkte nur an Kunden des Partners für den internen Geschäftsgebrauch und nicht für den Weiterverkauf oder die Verteilung bewerben, anbieten und weiterverkaufen. Der Partner darf Pax8-Produkte nicht an andere Wiederverkäufer oder Händler verkaufen, und seine Kunden dürfen Pax8-Produkte nicht zum Weiterverkauf oder Vertrieb anbieten.

1.4. Der Partner wird:

(a) die Pax8 Produkte bewerben, vermarkten und an seine Kunden verkaufen;

(b) keine falschen oder irreführenden Aussagen über Pax8 Produkte, Pax8 oder einen Verkäufer machen;

(c) keine Garantien oder andere Zusicherungen in Bezug auf Pax8-Produkte, Pax8 oder einen Verkäufer abgeben oder anbieten;

(d) seine damit zusammenhängenden Aktivitäten in professioneller Weise und in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und allen von Pax8 herausgegebenen Richtlinien durchführen, was auch umfasst: seine Geschäfte in einer Weise führen, die jederzeit ein positives Licht auf die Pax8-Produkte, die Pax8-Plattform und den Ruf von Pax8 wirft;

(e) trügerische, irreführende oder unethische Praktiken vermeiden, die für Pax8, einen Anbieter oder die Öffentlichkeit nachteilig sind oder sein könnten; und

(f) auf eigene Kosten alle Genehmigungen und Lizenzen einholen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Bedingungen erforderlich sind.

2. Spezifische Produktbedingungen.

Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass viele Pax8-Produktlizenzen besonderen Bedingungen unterliegen, die direkt vom Anbieter, über die Pax8-Plattform (wie unten definiert) oder wie unter https://www.pax8.com/en-us/terms/ dargelegt, zur Verfügung gestellt werden können (zusammenfassend spezifische Produktbedingungen). Neue spezifische Produktbedingungen können gegebenenfalls hinzugefügt und/oder geändert werden. Pax8 wird sich zwar bemühen, die anwendbaren spezifischen Produktbedingungen zur Verfügung zu stellen, aber der Partner ist allein dafür verantwortlich, dass er die anwendbaren spezifischen Produktbedingungen des Anbieters jederzeit einhält. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den spezifischen Produktbedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen, Freistellungen, Supportverpflichtungen oder andere Bedingungen, die in den spezifischen Produktbedingungen festgelegt sind), sind die spezifischen Produktbedingungen maßgebend. Durch die Nutzung oder den Verkauf eines Pax8-Produkts, das spezifischen Produktbedingungen unterliegt, stimmt der Partner zu, dass er die spezifischen Produktbedingungen, die durch Bezugnahme in diese Bedingungen aufgenommen wurden, gelesen hat und einhalten wird.

3. Pax8-Plattform.

3.1. Die von Pax8 zur Verfügung gestellte Plattform (Pax8-Plattform) ist die von Pax8 entwickelte proprietäre Technologieplattform für die Bestellung, Bereitstellung, Verwaltung und Abrechnung von Pax8-Produkten.

3.2. Pax8 wird dem Partner die Pax8-Plattform zugänglich machen, vorbehaltlich dieser Bedingungen und aller anderen von Pax8 bereitgestellten Bedingungen oder Verfahren. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Pax8 das Recht hat, einen solchen Zugang nach eigenem, vernünftigem Ermessen auszusetzen.

3.3. Der Partner muss Pax8 eine gültige automatisierte Zahlungsmethode als Bedingung für die Nutzung der Pax8-Plattform zur Verfügung stellen, um auf Pax8-Produkte zuzugreifen.

3.4. Der Partner darf nur seinen autorisierten Mitarbeitern und Kunden, die Pax8-Produkte gekauft haben oder kaufen werden (Kunden), den Zugang zur Pax8-Plattform gestatten. Der Partner ist dafür verantwortlich, dass ein solcher Zugriff in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen erfolgt.

3.5. Der Partner kann die Partner-Katalog-Funktion der Pax8-Plattform nutzen, um seine eigenen (nicht von Pax8 stammenden) Produkte und Dienstleistungen (Partnerprodukte) hinzuzufügen, zu bewerben, zu verkaufen, abzurechnen und zu verwalten. Der Partner ist allein für den Vertrieb und die technische Unterstützung für alle Partnerprodukte verantwortlich.

4. Technische Unterstützungsdienste

4.1. Wenn der Partner darum gebeten hat, dass Pax8 dem Partner und/oder einem oder mehreren Kunden im Namen des Partners technischen Support leistet und Pax8 dem zugestimmt hat (Pax8 Technische Unterstützungsdienste), gilt dieser Abschnitt 4.

4.2. Pax8 wird die Pax8 Technischen Unterstützungsdienste in Übereinstimmung mit den auf der Pax8-Plattform dargelegten Spezifikationen (Bedingen der Pax8 Technischen Unterstützungsdienste) erbringen und der Partner stellt sicher, dass der Kunde diese Bedingungen einhält.

4.3. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass:

(a) die Pax8 Technischen Unterstützungsdienste im Rahmen eines monatlichen Abonnements erbracht werden, das pro Kunde bestellt wird;

(b) die Gebühren sich nach der Pax8-Plattform richten, wobei die Standardpreise für Kunden mit bis zu der in der Pax8-Plattform angegebenen Anzahl von individuellen Endnutzern gelten. Preise für größere Kunden können bei Pax8 erfragt werden;

(c) die aktuelle Liste der unterstützten Pax8-Produkte ist auf der Pax8-Plattform zu finden. Pax8 kann jederzeit Unterstützung für weitere Pax8-Produkte hinzufügen. Pax8 wird Sie dreißig (30) Tage vor der Einstellung des Supports für ein Pax8-Produkt informieren;

(d) Pax8 wird direkt mit dem Kunden kommunizieren, um die Pax8 Technischen Unterstützungsdienste zu erbringen, und der Partner wird Pax8 die notwendigen Kontaktinformationen für den Kunden über die Pax8-Plattform zur Verfügung stellen; und

(e) Der Partner darf Pax8 Technische Unterstützungsdienste nur dann im Namen eines Kunden bestellen, wenn der Kunde Kontakte für die technische Unterstützung benennt, die über ausreichende technische Kenntnisse verfügen, um entsprechende Supportanfragen zu stellen und Pax8 bei der Untersuchung und Lösung von Supportproblemen zu unterstützen. Pax8 haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde es versäumt hat, einen solchen Kontakt zu benennen.

4.4. Pax8 wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, auf Support-Anfragen in Übereinstimmung mit den Pax8 Technischen Unterstützungsdiensten zu reagieren, wie sie auf der Pax8-Plattform dargelegt sind.

4.5. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, relevante Informationen über die Computersysteme, Netzwerke und Software des Kunden zur Verfügung zu stellen, soweit dies von Pax8 verlangt wird.

5. Academy Services

5.1. Die Pax8 Academy Services, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Pax8 Academy IT Managed Services Business Coaching und das Pax8 Academy Sales Coaching (Academy Services), werden nach dem Ermessen von Pax8 erbracht. Wenn Pax8 sich bereit erklärt, Academy Services zu erbringen, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 5.

5.2. Academy Services werden in Übereinstimmung mit den geltenden schriftlichen Unterlagen erbracht, die von den Parteien vereinbart wurden (Angebot für die Academy Services). Alles, was nicht ausdrücklich im Angebot der Academy Services enthalten ist, gilt als nicht im Lieferumfang enthalten.

5.3. Während des Zeitraums, in dem der Partner die Academy Services in Anspruch nimmt oder erwirbt, und für ein (1) Jahr danach (Abwerbeverbotszeitraum) vereinbaren Pax8 und der Partner gegenseitig, keine Mitarbeiter des jeweils anderen Unternehmens abzuwerben. Wenn eine der Parteien gegen diesen Abschnitt 5 verstößt, zahlt die verstoßende Partei der nicht verstoßenden Partei fünfundzwanzig Prozent (25 %) des Jahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters.

5.4. Keine der Parteien wird während des Abwerbeverbotszeitraums direkt oder indirekt, für sich selbst oder einen Dritten, einen Kunden der anderen Partei dazu auffordern oder dabei unterstützen, sein Konto zu einem Wettbewerber der anderen Partei zu wechseln. Als einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt 5 kann die nicht verletzende Partei der verletzenden Partei eine Rechnung in Höhe des Gesamtbetrags ausstellen, der dem Partner von Pax8 für die Academy Services in den drei Kalendermonaten vor dem Verstoß in Rechnung gestellt wurde und der nach Ansicht der Parteien eine angemessene Darstellung der wahrscheinlichen Verluste ist, die ihnen entstehen werden. Um jeden Zweifel auszuschließen: Dieser Abschnitt 5 hindert Pax8 nicht daran, dem Wunsch eines Kunden nachzukommen, an einen anderen Partner übertragen zu werden.

5.5. Pax8 garantiert, dass die erbrachten professionellen Dienstleistungen von guter, fachmännischer Qualität sind und mit den erforderlichen Fähigkeiten ausgeführt werden.

6. Andere professionelle Dienstleistungen.

6.1. Andere oder zusätzliche professionelle Dienstleistungen von Pax8 (professionelle Dienstleistungen) werden nach Ermessen von Pax8 erbracht. Wenn Pax8 sich bereit erklärt, professionelle Dienstleistungen zu erbringen, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 6.

6.2. Die professionellen Dienstleistungen werden in Übereinstimmung mit der von den Parteien vereinbarten schriftlichen Dokumentation (Dienstleistungsbeschreibung) erbracht. Alles, was nicht ausdrücklich in der Dienst Leistungsbeschreibung enthalten ist, gilt als nicht im Lieferumfang enthalten.

6.3. Der Partner stellt vollständige und genaue Informationen zur Verfügung, die von Pax8 in angemessener Weise angefordert werden, um die professionellen Dienstleistungen zu erbringen. Der Partner haftet allein für Verzögerungen, Lieferausfälle oder Kostenerhöhungen, die auf unzureichende, ungenaue oder unvollständige Angaben des Partners zurückzuführen sind.

6.4. Der Partner muss dafür sorgen, dass er über alle für die professionellen Dienstleistungen erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen verfügt. Pax8 kann die professionellen Dienstleistungen kündigen, wenn Pax8 feststellt, dass der Partner nicht über die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen verfügt.

7. Matchmaker-Service.

7.1. Wenn der Partner sich für den Pax8 Matchmaker (Matchmaker) entschieden hat, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 7.

7.2. Der Partner gewährt Pax8 Zugang zu ausreichenden Daten über den Partner und seine Kunden in der von Pax8 gewünschten Form. Pax8 wird solche Daten mit eigenen und fremden Daten integrieren, um den Matchmaker zu ermöglichen, den Erfolg und die Leistung des Matchmakers und der Pax8-Produkte zu bewerten und zu überwachen, eigene interne Geschäftsüberprüfungen von PAx8, die Entwicklung von Pax8-Produkten und Serviceverbesserungen durchzuführen.

7.3. Die Kriterien für den Abgleich werden ausschließlich von Pax8 festgelegt und gehören zu den geschützten Informationen von Pax8. Pax8 ist nicht verpflichtet, dies dem Partner mitzuteilen.

7.4. Pax8 kann weder garantieren, dass der Partner erfolgreich mit potenziellen Kundenkontakten (Matched Lead) zusammengebracht wird, noch dass ein Matched Lead letztendlich Kunde des Partners wird. Der Partner erkennt an, dass ein Matched Lead mit mehreren Partnern zusammengeführt werden kann und dass der Partner allein für die Umwandlung aller Matched Leads verantwortlich ist.

7.5. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass bestimmte Informationen in Bezug auf den Partner potenziellen Matched Leads zur Verfügung gestellt werden, wobei diese Informationen nach dem alleinigen, angemessenen Ermessen von Pax8 festgelegt werden. Pax8 benachrichtigt den Partner per E-Mail über alle Matched Leads.

7.6. Der Partner stimmt zu, dass alle mit dem Partner geteilten Matched Leads ausschließlich über die Pax8-Plattform für alle Pax8-Produkte erfüllt werden.

7.7. Partner können sich jederzeit von Matchmaker abmelden. Nach der Abmeldung wird der Partner nicht mehr in den Ergebnissen für Matched Leads aufgeführt und erhält keine Benachrichtigung über weitere Matched Leads.

8. Billing as a Service.

8.1. Wenn der Partner darum gebeten hat, dass Pax8 Kunden für Pax8-Produkte direkt abrechnet (Billing as a Service) und Pax8 zugestimmt hat, gilt dieser Abschnitt 8.

8.2. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass:

(a) Billing as a Service nicht für Partnerprodukte und nicht in allen Ländern verfügbar ist.

(b) Nach erfolgreichem Einzug der in Rechnung gestellten Gebühren vom Kunden, zahlt Pax8 dem Partner die Differenz zwischen:

(i) dem vom Kunden für das/die Pax8-Produkt(e) eingezogenen Betrag, und

(ii) Gebühren für alle enthaltenen Pax8-Produkte und Pax8 Technische Unterstützungsdienste, Billing as a Service-Gebühren und alle anderen Gebühren, die Pax8 vom Partner oder dem Kunden zustehen. Die Zahlung erfolgt per Scheck oder einer anderen gleichwertigen Methode.

(c) Alle Beträge, die von Kunden eingezogen werden, aber gutgeschrieben werden, nachdem die Zahlung an den Partner überwiesen wurde, können dem Partner zurückbelastet oder mit zukünftigen Zahlungen in Höhe dieser Gutschrift verrechnet werden.

(d) Der Partner ist dafür verantwortlich, dass die Zahlungen an Pax8 pünktlich erfolgen. Wenn Pax8 nicht in der Lage ist, bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Zahlung fällig ist, eine Zahlung vom Kunden zu erhalten, wird Pax8 den entsprechenden Betrag der Zahlungsmethode des Partners belasten.

(e) Der Partner unterstützt Pax8 in angemessener Weise bei der Einholung der Genehmigung des Kunden, damit Pax8 das Zahlungskonto des Kunden belasten kann. Unter keinen Umständen wird der Partner versuchen, Billing as a Service ohne Genehmigung des Kunden zu nutzen.

(f) Sollte der Kunde die Zahlungsermächtigung widerrufen, wird Pax8 die entsprechenden Kontoinformationen umgehend von der Pax8-Plattform entfernen und die Bereitstellung von Billing als Service für den Kunden einstellen. Der Partner ist weiterhin für die Zahlung verantwortlich, wie in diesem Abschnitt 8 dargelegt.

8.3. Pax8 behält sich das Recht vor, Billing als Service nach eigenem Ermessen zurückzuziehen.

9. Kundenvereinbarung, Nutzung und Informationen.

9.1. Bevor der Partner auf die Pax8-Plattform zugreifen oder Zugang zu Pax8-Produkten erhalten kann, muss er eine Vereinbarung mit dem Kunden getroffen haben, die:

(a) Pax8 einen Schutz in Bezug auf Eigentumsrechte, Gewährleistungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und Einschränkungen bietet, der mindestens so streng ist wie der Schutz, den Pax8 unter diesen Bedingungen genießt;

(b) die Zustimmung des Kunden zu den Spezifischen Produktbedingungen einholt, es sei denn, der Partner handelt als Managed Service Provider (MSP), wie in den jeweiligen Spezifischen Produktbedingungen definiert, und der Anbieter erlaubt oder verlangt, dass der MSP anstelle des Kunden die Bedingungen akzeptiert; und

(c) Pax8 gestattet, Technische Unterstützungsdienste zu erbringen, sofern zutreffend.

9.2. Der Partner unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass:

(a) jeder Kunde Pax8-Produkte nur bis zu der Anzahl der vom Kunden erworbenen Lizenzen oder innerhalb anderer Kaufbeschränkungen nutzt;

(b) Die Nutzung der Pax8-Produkte durch den Kunden endet mit der Kündigung oder dem Ablauf des Abonnements des Kunden oder eines anderen Rechts zur Nutzung der Pax8-Produkte.

9.3. Der Partner wird Pax8 alle notwendigen Informationen über den Kunden und die Nutzung durch den Kunden über die Pax8-Plattform oder auf andere Weise, wie von Pax8 angewiesen, zur Verfügung stellen. Zu diesen Informationen gehören insbesondere der Name und der Standort des Kunden, die Kontaktinformationen des Kunden, die Nutzung durch den Kunden und, sofern der Partner Billing as a Service gewählt hat, die Rechnungsdaten des Kunden.

10. Angebotserstellung, Bestellung und technische Unterstützung.

10.1. Der Partner ist allein verantwortlich für alle Angebote und Bestellungen für seine Kunden über die Pax8-Plattform, einschließlich der Sicherstellung, dass die Bestellungen korrekt sind und korrekt übermittelt werden. Pax8 haftet nicht für Kosten oder Verluste, die durch ungenaue, fehlerhafte oder unvollständige Bestellungen oder durch Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Abgabe von Bestellungen entstehen.

10.2. Pax8 behält sich das Recht vor, Bestellungen oder Verlängerungen nach eigenem Ermessen abzulehnen.

10.3. Sofern der Partner nicht die Pax8 Technischen Unterstützungsdienste erworben hat, ist der Partner allein für die Bereitstellung von Support für seine Kunden für Pax8-Produkte verantwortlich. Pax8 kann sich jedoch dafür entscheiden, dem Partner und/oder Kunden angemessenen technischen Support per E-Mail, Telefon oder andere von Pax8 gewählte Methoden zu bieten.

11. Abonnementlaufzeit.

11.1. Die Abonnementlaufzeiten für Pax8 Produkte und technische Unterstützungsdienste sind in der Pax8-Plattform festgelegt (jeweils eine Abonnementlaufzeit). Wenn Abonnementlaufzeiten verfügbar sind und auf monatlicher oder jährlicher Basis bestellt werden (einschließlich Optionen für ein, zwei oder drei Jahre), wird die Abonnementlaufzeit ab dem ersten Tag des auf das Bestelldatum folgenden Kalendermonats berechnet.

11.2. Sofern nicht in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und den spezifischen Produktbedingungen (falls zutreffend) früher gekündigt wird, verlängert sich die Abonnementlaufzeit automatisch um aufeinander folgende gleiche Abonnementlaufzeiten.

11.3. Sofern vom Anbieter gestattet, werden die Gebühren für Lizenzen, die während der Abonnementlaufzeit zu einem bestehenden Abonnement hinzugefügt werden, anteilig auf der Grundlage der verbleibenden Zeit der bestehenden Abonnementlaufzeit berechnet, sodass die Laufzeit der zusätzlichen Lizenzen mit der bestehenden Abonnementlaufzeit übereinstimmt.

12. Gebühren, Fakturierung, Steuern, Abgaben.

12.1. Die Gebühren für alle Pax8-Produkte sind in der Pax8-Plattform festgelegt und werden zum jeweils aktuellen Tarif für den entsprechenden Abrechnungsmonat berechnet. Pax8 kann Preiserhöhungen mit einer Vorankündigung von dreißig (30) Tagen über die Pax8-Plattform vornehmen, vorausgesetzt jedoch, dass eine von einem Anbieter geforderte Preiserhöhung von Pax8 jederzeit über die Pax8-Plattform durchgeführt werden kann. Pax8 kann die Verfügbarkeit einzelner oder aller Pax8-Produkte mit einer Frist von dreißig (30) Tagen einstellen oder reduzieren, die über die Pax8-Plattform mitgeteilt wird. Pax8 behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Gebühren zu senken oder neue Pax8-Produkte hinzuzufügen.

12.2. Pax8 kann empfohlene Einzelhandelspreise für Pax8-Produkte anbieten, aber die Preise, die der Partner seinen Kunden für Pax8-Produkte berechnet, liegen im alleinigen Ermessen des Partners. Pax8 haftet nicht für Kosten, die dem Partner bei der Bereitstellung der Pax8-Produkte oder der Partnerprodukte an Kunden entstehen.

12.3. Sofern Pax8 nicht Billing as a Service anbietet, ist der Partner allein für die Abrechnung mit seinen Kunden verantwortlich. Die Zahlungsverpflichtungen des Partners gegenüber Pax8 müssen in vollem Umfang erfüllt werden, unabhängig vom Abrechnungs- oder Einziehungsstatus eines der Kunden des Partners.

12.4. Pax8 stellt dem Partner am oder vor dem fünften (5.) Tag des Kalendermonats eine Rechnung aus über:

(a) Vorauszahlung für alle neuen Abonnementdienste, die im Vormonat bestellt wurden,

(b) alle anfallenden wiederkehrenden Gebühren und

(c) alle einmaligen Gebühren, die im Vormonat angefallen sind. Solche einmaligen Gebühren können unter anderem anteilige Beträge für eine Teillaufzeit eines neuen Dienstes oder für Lizenzen umfassen, die einem bestehenden Kundenkonto während der Abonnementlaufzeit hinzugefügt werden.

12.5. Der Partner stellt Pax8 eine wirksame Zahlungsquelle zur Verfügung und behält diese bei und ermächtigt Pax8 hiermit, die Zahlungsquelle automatisch zu belasten, wenn die Zahlung fällig ist. Pax8 wird den Partner benachrichtigen, wenn eine Zahlung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Jede Zahlung, die nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung für unbestrittene Gebühren erfolgt, gilt als „überfälliger Betrag“ und als Zahlungsverzug, der einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen darstellt. Bei einem Zahlungsverzug des Partners behält sich Pax8 das Recht vor, die Bereitstellung von Pax8-Produkten an den Partner und/oder seine Kunden auszusetzen und keine neuen Bestellungen für Pax8-Produkte mehr anzunehmen.

12.6. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass er keine Gebühren von Pax8 bei dem Finanzinstitut des Partners anfechten wird, wenn die Transaktion den Bedingungen der Bestellung entspricht. Alle Kosten, die Pax8 aufgrund eines unrechtmäßigen Streits entstehen, werden automatisch der nächsten Rechnung des Partners hinzugefügt. Der Partner muss jede von ihm vermutete Abrechnungsdiskrepanz innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum per E-Mail an Pax8 ([email protected]) bestreiten. Der Partner muss die Rechnungsnummer und eine Erklärung der Diskrepanz angeben. Pax8 und der Partner werden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Streitfall innerhalb von dreißig (30) Tagen beizulegen. Der Partner darf die Zahlung an Pax8 für unbestrittene Beträge nicht zurückhalten.

12.7. Pax8 berechnet dem Partner für überfällige Beträge Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Zahlungen werden zuerst auf überfällige Beträge, einschließlich etwaiger Zinsen, und dann auf alle anderen unbezahlten Beträge angerechnet. Pax8 kann die Eintreibung der überfälligen Beträge an einen Anwalt oder ein Inkassobüro weiterleiten, und der Partner ist für alle Inkasso- und/oder Anwaltsgebühren im Zusammenhang mit einem Zahlungsverzug und überfälligen Beträgen verantwortlich.

12.8. Alle angegebenen Gebühren auf der Pax8-Plattform verstehen sich ohne Steuern und Abgaben. Pax8 kann die anfallenden Steuern auf der entsprechenden Rechnung angeben, es sei denn, der Partner legt Pax8 eine entsprechende Bescheinigung über die Befreiung von solchen Steuern vor. Unabhängig von den Angaben auf der Rechnung haftet der Partner für die Zahlung aller Steuern, die nach den geltenden Gesetzen in Bezug auf seinen Zugang zu den Pax8-Produkten oder deren Weiterverkauf anfallen. Der Partner hält Pax8 schadlos für jegliche Verpflichtung zur Zahlung solcher Steuern und jeglicher Schäden oder Verluste (einschließlich angemessener Anwalts- und Prozesskosten), die Pax8 in diesem Zusammenhang entstehen.

13. Laufzeit und Beendigung.

13.1. Diese Bedingungen (in der von Pax8 gegebenenfalls aktualisierten Fassung) treten mit der Überprüfung und Ernennung des Partners in Kraft und gelten so lange, wie der Partner Zugang zur Pax8-Plattform oder zu Pax8-Produkten für sich selbst oder seine Kunden hat.

13.2. Jede Partei kann diese Bedingungen und alle anwendbaren Abonnementlaufzeiten durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bedingung dieser Bedingungen verstößt und dieser Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung, in der der Verstoß beschrieben wird, zur Zufriedenheit der nicht verletzenden Partei behoben wird oder nicht behoben werden kann.

13.3. Falls:

(a) Pax8 diese Bedingungen oder irgendeine Abonnementlaufzeit in Übereinstimmung mit den Abschnitten 13.2 oder 22.2 kündigt;

(b) Pax8 verpflichtet ist, ein Pax8-Produkt gemäß den spezifischen Produktbedingungen oder anderen anwendbaren Bedingungen eines Drittanbieters zu kündigen;

(c) der Partner seine Geschäftstätigkeit einstellt;

(d) ein Konkursverwalter für den Partner oder sein Vermögen ernannt wird;

(e) der Partner eine Abtretung zu Gunsten seiner Gläubiger vornimmt;

(f) ein Verfahren von, für oder gegen den Partner unter einem Konkurs-, Insolvenz- oder Schuldnerbefreiungsgesetz eingeleitet wird, um eine Reorganisation der Schulden des Partners zu erreichen, und ein solches Verfahren nicht innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach seiner Einleitung abgewiesen wird;

(g) der Partner liquidiert oder aufgelöst wird; oder

(h) Pax8 vernünftigerweise zu dem Schluss gelangt, dass solche Ereignisse wahrscheinlich sind,
kann Pax8:

(i) die betroffenen Pax8-Produkte aussetzen oder beenden; und/oder

(ii) sich direkt mit dem Kunden in Verbindung setzen, um ihn bei der Kontinuität seines Dienstes durch die Übertragung von Pax8-Produkten auf einen anderen Pax8-Partner oder direkt durch Pax8 zu unterstützen.

13.4. Bei Kündigung:
(a) stellt der Partner sofort jegliche Vermarktung, Werbung und den Weiterverkauf von Pax8-Produkten ein und stellt den Zugang zur Pax8-Plattform ein;

(b) haftet der Partner weiterhin für alle laufenden Gebühren im Zusammenhang mit den verbleibenden Abonnementlaufzeiten, die nicht vorzeitig in Übereinstimmung mit den spezifischen Produktbedingungen gekündigt werden können. Pax8 wird dem Partner alle ausstehenden Gebühren gemäß seinem regulären Abrechnungsschema in Rechnung stellen. Der Partner muss die Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung überweisen.

(c) Der Partner hat keinen Anspruch auf weitere fällige Zahlungen im Zusammenhang mit Pax8-Produkten gemäß diesen Bedingungen (d.h. Billing as a Service);

(d) Der Partner leistet jede von Pax8 vernünftigerweise angeforderte Unterstützung, um die Fortsetzung des Dienstes für die Kunden zu ermöglichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abtretung von Kundenverträgen an Pax8, die Mitteilung einer solchen Abtretung und die Übermittlung von Kopien der relevanten Mitteilungen an Pax8; und

(e) Der Partner erklärt sich damit einverstanden, Pax8 von/für alle(n) Ansprüchen und Verbindlichkeiten in Bezug auf die Einnahmen, den Ruf, die Finanzprognosen oder den wirtschaftlichen Wert des Partners freizustellen, schadlos zu halten und zu entschädigen, die sich aus einer zulässigen Kündigung durch Pax8 ergeben können.

13.5. Das Erlöschen oder die Beendigung dieser Bedingungen entbindet keine der Parteien von ihren Verpflichtungen, die vor einem solchen Erlöschen oder einer solchen Beendigung entstanden sind. Rechte und Pflichten, von denen man normalerweise erwarten würde, dass sie den Ablauf oder die Beendigung dieser Bedingungen überdauern, bleiben auch nach der Beendigung oder dem Auslaufen dieser Bedingungen in Kraft.

14. Marketing, Kommunikation.

14.1. Wenn Pax8 dem Partner Marketing-Materialien zur Verfügung stellt, wie z.B. Benutzerhandbücher, Schulungsunterlagen, Dokumentationen und andere Materialien, die Pax8-Produkte beschreiben (Marketing-Materialien), gewährt Pax8 dem Partner hiermit ein nicht exklusives, widerrufliches, nicht übertragbares Recht und eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Verteilung der Marketing-Materialien, ausschließlich zum Zweck der Förderung, Vermarktung und Bereitstellung von Pax8-Produkten an bestehende und potenzielle Kunden.

14.2. Der Partner erkennt an, dass Pax8 gegebenenfalls elektronische Mitteilungen, wie z.B. Newsletter, Service-Warnungen und Informationen, an den Partner senden kann, um seinen Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen nachzukommen. Der Partner erklärt sich hiermit mit dem Erhalt solcher Mitteilungen einverstanden und wird nicht versuchen, diese abzulehnen.

14.3. Jede Partei kann eine Pressemitteilung herausgeben, wenn die nicht herausgebende Partei zuvor schriftlich zugestimmt hat, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen eingeschränkt, verzögert oder verweigert werden darf.

15. Eigentumsrechte.

15.1 Keine der Bestimmungen in diesen Bedingungen dient der Übertragung von Rechten, Titeln und Anteilen des Verkäufers an den Produkten des Verkäufers, die im Eigentum des liefernden Verkäufers verbleiben.

15.2.  Der Partner behält alle Rechte, Titel und Interessen an allen Partnerprodukten, die er in die Pax8-Plattform integriert. 

15.3.  Pax8 behält alle Rechte, Titel und Interessen an der Pax8-Plattform und den Marketing-Materialien. Alle Pax8-Produkte, die Eigentum von Pax8 sind, sowie alle davon abgeleiteten Arbeiten, bleiben geschütztes Geschäftsvermögen von Pax8, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patentrechte, Marken- und Dienstleistungsmarkenrechte, Geschäftsgeheimnisrechte, moralische Rechte und alle anderen geistigen Eigentums- und Schutzrechte. 

15.4.  Sofern nicht ausdrücklich durch diese Bedingungen autorisiert, hat der Partner keine Rechte in Bezug auf die Pax8-Produkte, das Marketing-Material, die Pax8-Plattform, abgeleitete Werke oder einzelne Komponenten davon. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, nicht zu behaupten, dass er irgendwelche Rechte an geistigem Eigentum besitzt und wird keine Urheberrechtshinweise auf oder in Pax8-Produkten, der Pax8-Plattform oder den Marketing-Materialien anbringen. 

15.5.  Der Partner erkennt an und akzeptiert, dass Pax8 alle Daten, die in der Pax8-Plattform gespeichert sind oder auf die über diese Plattform zugegriffen wird, oder die anderweitig von Pax8 gesammelt werden, für seine eigenen internen Geschäftszwecke verwenden kann, einschließlich für Analysen, Produktentwicklung, Produkt- und Serviceverbesserungen und für den Zweck der Erstellung und Weitergabe von Erkenntnissen innerhalb seines Marketings, auf der Pax8-Plattform oder in anderen öffentlich zugänglichen Materialien, immer vorausgesetzt, dass solche Veröffentlichungen keine vertraulichen Informationen enthalten. Pax8 behält alle Rechte an und in allen aggregierten, anonymisierten oder nicht identifizierbaren Daten, die im Rahmen dieser Vereinbarung gesammelt oder abgeleitet werden.

16. Markennutzung.

16.1. Marken (oder der Singular Marke) bezeichnet alle Namen, Logos, Icons, Designelemente, Handelsaufmachungen oder alles andere (ob eingetragen oder nicht), das Pax8 und/oder die Verkäufer eines Pax8-Produkts verwenden können, um ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer zu identifizieren und zu unterscheiden. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 16.2 (Lizenz) werdem dem Partner kein Recht, kein Titel und keine Lizenz an den Marken gewährt. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Nutzung der Marken durch den Partner ausschließlich Pax8 oder dem jeweiligen Anbieter zugute kommt.

16.2. Pax8 gewährt dem Partner hiermit eine nicht-exklusive und nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Marken ausschließlich in Verbindung mit seiner Werbung, Verkaufsförderung und dem Wiederverkauf von Pax8-Produkten in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und allen geltenden spezifischen Produktbedingungen.

16.3. Pax8 und die Verkäufer jedes Pax8-Produkts besitzen und behalten alle Eigentumsrechte an ihren jeweiligen Marken. Wenn der Partner in irgendeinem Land der Welt kraft Gesetzes oder auf andere Weise Rechte an einer der Marken oder an Marken, Namen, Designs oder Logos, die diesen ähnlich sind, erwirbt, wird er unverzüglich und ohne Kosten für den Verkäufer oder Pax8 diese Rechte zusammen mit dem gesamten damit verbundenen Geschäftswert an den/die betreffenden Verkäufer oder Pax8 abtreten und alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Ausfertigung von Dokumenten, um diese Abtretung nachzuweisen.

16.4. Der Partner stimmt zu, dass er nicht:

(a) die Marken in irgendeiner Weise modifizieren oder verändern wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verkürzung oder Verwendung der Marken im Plural, im Genitiv, in fremdsprachlichen Übersetzungen oder in anderweitig veränderten Formen;

(b) in die Rechte von Pax8 oder Verkäufern an den Marken eingreifen wird, einschließlich der Anfechtung der Verwendung, Registrierung oder Anmeldung einer Marke;

(c) die Marken in irreführender Weise verwenden wird;

(d) eine der Marken in einer eigenen Marke, Dienstleistungsmarke, Handelsaufmachung, einem Handelsnamen, Website-Namen, Domain-Namen, Unternehmensnamen oder Social-Media-Handle (oder einer anderen quellenidentifizierenden Verwendung) verwenden oder integrieren oder eine Marke, Dienstleistungsmarke, Handelsaufmachung, einen Handelsnamen, Website-Namen, Domain-Namen, Unternehmensnamen oder Social-Media-Handle (oder eine andere quellenidentifizierende Verwendung) verwenden wird, die mit einer der Marken verwechselt werden kann; oder

(e) irgendetwas in einer solchen Nähe zu den Marken hinzufügen wird, dass eine neue Marke mit einem eigenen kommerziellen Eindruck entsteht.

17. Einhaltung geltender Gesetze.

Jede Partei hält sich an alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf das allgemeine Geschäftsgebaren, einschließlich und ohne Einschränkung aller relevanten Antikorruptions- und Anti-Korruptionsgesetze, einschließlich des United State Foreign Corrupt Practices Act, des U.K. Bribery Act 2010 und des OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr.

18. Exportbeschränkungen.

Der Partner verpflichtet sich, alle relevanten US-amerikanischen und ausländischen Export- und Importgesetze einzuhalten, die für die Pax8-Produkte und alle damit verbundenen Produkte oder Dienstleistungen gelten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, sichert der Partner zu und gewährleistet, dass er die Pax8-Produkte nicht an eine Partei vermarktet oder weiterverkauft, die (a) auf einer Liste der US-Regierung mit verbotenen oder eingeschränkten Parteien aufgeführt ist oder sich in einem Land befindet (oder ein Staatsangehöriger eines Landes ist), das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder von der US-Regierung als „Terroristen unterstützendes“ Land eingestuft wurde. (b) der Partner wird nicht auf Pax8 Produkte zugreifen oder diese nutzen, wenn dies gegen ein US-Exportembargo, -Verbot oder -Restriktion verstößt oder Informationen enthält, die gemäß den U.S. International Traffic in Arms Regulations kontrolliert werden (und wird dies auch keinem seiner Kunden erlauben).

19. Vertrauliche Informationen.

19.1. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die von einer der Parteien im Rahmen dieser Bedingungen offengelegt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden oder zu denen die andere Partei im Rahmen dieser Bedingungen Zugang hat, von denen die empfangende Partei weiß oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie urheberrechtlich geschützt oder vertraulich sind. Zu den vertraulichen Informationen gehören Benutzer-IDs und Passwörter, die dem Partner den Zugriff auf die Pax8-Plattform ermöglichen. Nicht dazu gehören Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder später ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich werden oder die von der empfangenden Partei rechtmäßig aus unabhängigen Quellen frei von jeglicher Verpflichtung zur Vertraulichkeit entwickelt oder erlangt wurden oder später werden.

19.2. Eine Partei, die vertrauliche Informationen erhält, wird deren Verwendung auf Zwecke beschränken, die für die Erfüllung der Verpflichtungen der empfangenden Partei oder die Ausübung der Rechte der empfangenden Partei im Rahmen dieser Bedingungen erforderlich sind. Die empfangende Partei wird sich gegen die unbefugte Weitergabe der vertraulichen Informationen an Dritte schützen, indem sie die gleiche Sorgfalt anwendet, die sie zum Schutz ihrer eigenen Informationen von ähnlicher Bedeutung einsetzt, zumindest aber angemessene Sorgfalt. Die empfangende Partei wird die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber ihren Mitarbeitern und professionellen Beratern auf das beschränken, was zur Erfüllung dieser Bedingungen erforderlich ist. Die empfangende Partei informiert diese Personen über die Beschränkungen, Aufgaben und Verpflichtungen hinsichtlich der Nutzung, des Zugriffs auf und der Geheimhaltung von vertraulichen Informationen, die durch diese Bedingungen auferlegt werden, und ist für jede Verletzung verantwortlich. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen gestattet, wird die empfangende Partei ohne vorherige schriftliche Genehmigung der offenlegenden Partei keine Kopien der vertraulichen Informationen, weder ganz noch teilweise, verwenden, erstellen oder erstellen lassen. Die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei unverzüglich, wenn sie von einem Verstoß gegen diesen Abschnitt 19 erfährt oder Grund zu der Annahme hat, dass ein solcher Verstoß vorliegt. Für den Fall, dass die empfangende Partei verpflichtet ist, vertrauliche Informationen laut Gesetz offenzulegen, wird die empfangende Partei die offenlegende Partei so rechtzeitig über die erforderliche Offenlegung informieren, dass die offenlegende Partei die Möglichkeit hat, Rechtsmittel einzulegen, mit der offenlegenden Partei bei der Ergreifung angemessener Schutzmaßnahmen zusammenarbeiten und die Offenlegung in einer Weise vornehmen, die den Schutz der vertraulichen Informationen vor weiterer Offenlegung maximiert. Nach Ablauf oder früherer Beendigung dieser Bedingungen wird die empfangende Partei unverzüglich jegliche Nutzung einstellen und der offenlegenden Partei alle vertraulichen Informationen und alle Kopien davon zurückgeben oder auf Anweisung der offenlegenden Partei schriftlich bescheinigen, dass sie diese vernichtet hat.

20. Sicherheit und Datenschutz.

20.1. Jede Partei erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass sie in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen der Erfüllung dieser Bedingungen erhebt, auf sie zugreift oder sie verarbeitet, jeweils selbst als Datenverantwortlicher handelt. Jede Partei wird personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Datenschutzgesetzen verarbeiten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen und aufrechterhalten, um diese personenbezogenen Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und versehentlichem Verlust, Zerstörung, Beschädigung, Änderung und Offenlegung zu schützen. Jede Partei ist für die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit etwaigen Verbraucher- oder Betroffenenrechten. Unbeschadet des Vorstehenden verpflichten sich die Parteien, die jeweils andere Partei in wirtschaftlich angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz zu unterstützen.

20.2. Jede Partei ist verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen stets ihre jeweiligen Verpflichtungen gemäß allen anwendbaren Gesetzen in Bezug auf den Datenschutz einzuhalten. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle der Anwendung neuer Gesetze und Rechtsvorschriften im Bereich des Datenschutzes vollständig kooperiert, um die strikte Einhaltung dieser neuen Gesetze und Rechtsvorschriften zu gewährleisten, einschließlich des Abschlusses von Datenschutzvereinbarungen, wie von Pax8 angemessenerweise gefordert.

20.3. Wenn eine der Parteien personenbezogene Daten im Auftrag der anderen Partei verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung in Übereinstimmung mit der Datenverarbeitungsvereinbarung, die Sie hier finden: https://www.pax8.com/en-us/terms/.

20.4. In Fällen, in denen Pax8 als Geschäftspartner einer betroffenen Einrichtung angesehen werden kann, wie dieser Begriff im Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996, Public Law 104-191, in der Fassung des Health Information Technology for Economic and Clinical Health Act, der als Teil des American Recovery and Reinvestment Act von 2009, Public Law 111-005, erlassen wurde, und den vom U.S. Department of Health and Human Services erlassenen Vorschriften (zusammen HIPAA) definiert ist, gilt der Zusatz für Geschäftspartner unter https://www.pax8.com/en-us/terms/.

21. Garantieausschluss.

DER PARTNER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS PAX8 MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, JEGLICHE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN, DIREKT ODER INDIREKT, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, IN BEZUG AUF DIE EIGNUNG, HALTBARKEIT, GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, HANDELSÜBLICHKEIT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, ZUSTAND ODER QUALITÄT DER PAX8 PRODUKTE, PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN, DER MARKETINGMATERIALIEN, DER PAX8 PLATTFORM, DER TECHNISCHEN UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE ODER DER ABRECHNUNG ALS SERVICE ABLEHNT. DER PARTNER ERHÄLT DIE PAX8-PRODUKTE, DAS MARKETING-MATERIAL, DIE PAX8-PLATTFORM UND ALLE TECHNISCHEN UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN ODER ABRECHNUNGEN ALS DIENSTLEISTUNG VON PAX8 „IN IHRER VORLIEGENDEN FORM“. PAX8 HAFTET WEDER GEGENÜBER DEM PARTNER NOCH GEGENÜBER EINEM KUNDEN FÜR VERLUSTE, SCHÄDEN ODER AUSGABEN JEGLICHER ART, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH EIN PAX8-PRODUKT, DIE MARKETING-MATERIALIEN, DIE PAX8- PLATTFORM ODER EIN ANDERES PAX8-PRODUKT ODER EINE PAX8-DIENSTLEISTUNG ODER DURCH DEN KUNDEN ODER EINEN IHRER VERKÄUFER ODER DURCH EINE REPARATUR, EINEN SERVICE ODER EINE ANPASSUNG DARAN ODER DURCH EINE UNTERBRECHUNG DES DIENSTES ODER EINEN NUTZUNGSVERLUST VERURSACHT WURDEN, ODER FÜR GESCHÄFTSVERLUSTE ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART UND WEISE. DER PARTNER ERKENNT AN, DASS UNZUFRIEDENHEIT MIT PAX8-PRODUKTEN, MARKETING-MATERIALIEN, DER PAX8-PLATTFORM ODER ANDEREN PAX8-PRODUKTEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN DEN PARTNER NICHT VON SEINEN VERPFLICHTUNGEN AUS DIESEN BEDINGUNGEN ENTBINDET. DIESER ABSCHNITT 21 GILT FÜR DEN PARTNER UND ALLE KUNDEN DES PARTNERS. DARÜBER HINAUS GIBT PAX8 KEINE ZUSICHERUNG ODER GARANTIE FÜR DIE VERFÜGBARKEIT ODER FORTSETZUNG EINES BESTIMMTEN PAX8-PRODUKTS ODER -DIENSTES.

22. Schadloshaltung.

22.1. Der Partner stellt Pax8 von allen Verfahren, Ansprüchen, Forderungen, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) oder Schäden jeglicher Art frei, die sich aus oder in Verbindung mit einem Anspruch Dritter ergeben in Bezug auf:

(a) die Verletzung dieser Bedingungen durch den Partner oder den Kunden;

(b) falsche Angaben des Partners in Bezug auf Pax8; oder

(c) Pax8-Produkte, unabhängig von der Art der Wirkung.

22.2. Pax8 wird den Partner von allen Verfahren, Ansprüchen, Forderungen, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) oder Schäden jeglicher Art freistellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Behauptung eines Dritten ergeben, dass die Nutzung der Pax8-Plattform durch einen Kunden ein US-Patent, ein Urheberrecht oder eine Marke verletzt. Falls eine Klage wegen Rechtsverletzung erhoben oder angedroht wird, kann Pax8 nach eigenem Ermessen:

(a) die Pax8 Plattform so ersetzen oder modifizieren, dass sie nicht mehr zu einer Rechtsverletzung führt;

(b) dem Partner und/oder den betroffenen Kunden das Recht sichern, die Pax8-Plattform zu nutzen; oder

(c) alle betroffenen Pax8-Produkte beenden.

22.3. Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich über alle Ansprüche, Forderungen oder Handlungen, für die sie im Rahmen dieser Vereinbarung eine Entschädigung beantragt oder beantragen könnte. Die entschädigende Partei hat das Recht, die Verteidigung zu kontrollieren, vorausgesetzt, sie:

(a) informiert die entschädigte Partei umfassend über den Stand von Rechtsstreitigkeiten, Verhandlungen oder Vergleichen in Bezug auf solche Ansprüche, Forderungen oder Klagen; und

(b) gestattet der entschädigten Partei, auf eigene Kosten mit einem Anwalt ihrer Wahl an Rechtsstreitigkeiten, Verhandlungen und Vergleichen teilzunehmen; und unter der Voraussetzung, dass die freistellende Partei nicht das Recht hat, ohne die schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei einen Vergleich zu schließen, wenn ein solcher Vergleich aus einer strafrechtlichen Handlung, einem Prozess oder einem Verfahren resultiert oder Teil davon ist oder eine Vereinbarung, ein Eingeständnis oder ein Anerkenntnis eines Fehlverhaltens (sei es aus unerlaubter Handlung oder anderweitig) auf Seiten der entschädigten Partei enthält.

23. Haftungsbeschränkung.

SOFERN DIES NICHT DURCH GELTENDES RECHT UNTERSAGT IST, IST DIE GESAMTHAFTUNG VON PAX8 IM RAHMEN DIESER BEDINGUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAGSBRUCH, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG ODER EINE ANDERE RECHTSTHEORIE HANDELT, AUF DEN BETRAG BESCHRÄNKT, DEN DER PARTNER FÜR DIE ZWEI MONATE, DIE DEM EREIGNIS, DAS ZU EINER SOLCHEN HAFTUNG GEFÜHRT HAT, UNMITTELBAR VORAUSGEGANGEN SIND, BEZAHLT HAT. IN KEINEM FALL IST PAX8 HAFTBAR FÜR INDIREKTE, STRAFENDE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN IN VERBINDUNG MIT ODER ENTSTEHEND AUS DIESEN BEDINGUNGEN, PAX8-PRODUKTEN, DER PAX8-PLATTFORM, PAX8-DIENSTLEISTUNGEN ODER DEN MARKETING-MATERIALIEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GESCHÄFTE, KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZLEISTUNGEN, EINNAHMEN, GEWINNE, NUTZUNG, DATEN ODER ANDERER WIRTSCHAFTLICHER VORTEILE), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN THEORIE DER HAFTUNG, SELBST WENN PAX8 ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND SELBST WENN EIN HIERIN VORGESEHENES EXKLUSIVES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN BESCHRÄNKT EINE SOLCHE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG NICHT DIE ANSPRÜCHE AUF ENTSCHÄDIGUNG.

24. Vertragspartner und geltendes Recht.

24.1. Diese Bedingungen gelten zugunsten von Pax8 Inc., einem Unternehmen aus Delaware mit Sitz in Colorado, für sich selbst, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen.

24.2. Die Pax8-Rechnungsstelle ist diejenige, die in der jeweiligen Rechnung angegeben ist, basierend auf dem Land, das mit Ihrem Konto verbunden ist. Dieses Land wird in der folgenden Reihenfolge bestimmt: a) Ihre steuerliche Registrierung, wenn Sie Pax8 diese zur Verfügung gestellt haben; b) der Ort, an dem Ihre Zahlungsmethode ausgestellt ist, wenn Ihre Kontaktadresse ebenfalls in diesem Land liegt; oder c) der Ort, an dem sich Ihre Rechnungsadresse befindet.

24.3. Der Partner und Pax8 erklären sich mit dem geltenden Recht einverstanden, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen, und mit der ausschließlichen Zuständigkeit der anwendbaren Gerichte, wie mailto:[email protected] von der Region bestimmt werden, in der der Partner seinen Sitz hat, gemäß der nachstehenden Tabelle.

PartnerstandortGeltendes Recht und RechtsprechungPax8 Rechtssubjekt für DienstleistungKontaktinformationen für DienstleistungPostanschrift für Dienstleistung
Nordamerika, Rest der WeltColorado, USAPax8, Inc.

E: [email protected]

T: +1 855 884 7298

5500 S. Quebec St.,
Suite 350
Greenwood Village, CO, USA
Europa, Naher Osten und AfrikaEngland and WalesPax8 UK, Ltd.

E: [email protected]

T: 0800 335 7298

No. 2 The Distillery
Glassfields
1 & 2 Avon Street
Bristol BS2 0QH, Vereinigtes Königreich
APACAustralienPax8 Australia Pty Ltd

E: [email protected]

T: +1 855 884 7298

Level 1, 6 Riverside Quay
Southbank,
Victoria, Australien, 3006

25. Verschiedenes

25.1. Abtretung. Der Partner darf diese Bedingungen, die spezifischen Produktbedingungen oder ein Pax8-Produkt ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Pax8, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht abtreten, untervergeben oder anderweitig übertragen (durch Fusion, kraft Gesetzes oder auf andere Weise). Jeder Versuch einer Abtretung, eines Untervertrags oder einer sonstigen Übertragung ohne diese Zustimmung ist nichtig. Jede Partei kann diese Bedingungen an einen Rechtsnachfolger abtreten, der die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil ihres Geschäfts oder ihrer Vermögenswerte übernimmt, vorausgesetzt, wobei ein solcher Rechtsnachfolger nicht als Konkurrent der anderen Partei angesehen werden kann. Diese Bedingungen sind für die Parteien und ihre Nachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommen ihnen zugute.

25.2. Billigkeitsrechtlicher Rechtsbehelf. Jede Partei erkennt an, dass jede Verletzung oder drohende Verletzung dieser Bedingungen, die eine unbefugte Nutzung der vertraulichen Informationen oder des geistigen Eigentums der anderen Partei oder die Nutzung von Marken zur Folge hat, zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen kann, für den Schadensersatz keine angemessene Abhilfe wäre, und dass daher die Partei, die nicht gegen die Bedingungen verstößt, zusätzlich zu den ihr sonst gesetzlich zustehenden Rechten und Rechtsbehelfen berechtigt ist, eine Unterlassungsverfügung oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zu beantragen, ohne eine Kaution zu hinterlegen.

25.3. Anwalts- und Sachverständigenhonorare. Die obsiegende Partei in einem Streitfall, der sich aus diesen Bedingungen ergibt, ist berechtigt, ihre angemessenen Anwalts- und Sachverständigenhonorare und Kosten beizutreiben, zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen, die ihr zustehen.

25.4. Beziehung der Parteien. Diese Bedingungen machen keine der Parteien zum Vertreter der anderen oder schaffen eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine ähnliche Beziehung zwischen den Parteien. Keiner Partei wird das Recht oder die Befugnis eingeräumt, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung oder Verantwortung zu übernehmen oder zu begründen. Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen handelt jede Partei als unabhängiger Auftragnehmer.

25.5. Inspektion. Für den Fall, dass Pax8 geprüft wird oder vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Partner diese Bedingungen nicht einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die vom Kunden autorisierte Nutzung, wird der Partner Pax8 oder seinen Vertretern erlauben, die Einrichtungen und Aufzeichnungen des Partners zu überprüfen, um die Einhaltung dieser Bedingungen sicherzustellen. Pax8 wird den Partner mindestens zehn (10) Tage im Voraus von einer solchen Inspektion in Kenntnis setzen und eine solche Inspektion während der normalen Geschäftszeiten in einer Weise durchführen, die den Betrieb des Partners nicht unangemessen beeinträchtigt. Pax8 verpflichtet sich, alle Informationen, auf die während einer solchen Prüfung zugegriffen wird, streng vertraulich zu behandeln und Pax8 wird diese Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

25.6. Mitteilungen. Alle hierin vorgesehenen Mitteilungen und Zustimmungen müssen schriftlich erfolgen und zugestellt werden:

(a) persönlich;

(b) durch einen landesweit anerkannten Übernachtkurierdienst;

(c) per Einschreiben, Porto im Voraus bezahlt;

(d) durch jedes andere in diesen Bedingungen beschriebene Mittel; oder

(e) per elektronischer Post an die in diesen Bedingungen angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse, die eine der Parteien schriftlich angeben kann, wobei eine Kopie auch an [email protected] gesendet werden muss.

Die Mitteilungen sind frühestens ab dem folgenden Zeitpunkt wirksam: (i) Eingang bei der Partei, an die die Mitteilung gerichtet ist; (ii) am fünften (5.) Tag nach dem Versand oder (iii) am Tag nach dem Versand einer solchen Mitteilung per Übernachtkurier. Pax8 kann Sie auch durch Veröffentlichung einer Mitteilung auf der Pax8-Website oder der Pax8-Plattform (die mit der Veröffentlichung wirksam wird) oder der Übermittlung einer Nachricht an die E-Mail-Adresse, die zum betreffenden Zeitpunkt mit Ihrem Konto verbunden ist (die mit dem Versand wirksam wird) benachrichtigen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre E-Mail-Adresse auf dem aktuellen Stand zu halten.

25.7. Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, eine Maßnahme zu ergreifen oder ein Recht geltend zu machen, gilt nicht als Verzicht auf ein solches Recht. Jede Verzichtserklärung muss schriftlich von einer entsprechend autorisierten Person bei Pax8 erfolgen.

25.8. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nach geltendem Recht oder einer gerichtlichen Entscheidung für nicht durchsetzbar oder ungültig erklärt werden, so führt dies nicht dazu, dass diese Bedingungen nicht durchsetzbar oder ungültig werden, und die betreffende Bestimmung wird so geändert und ausgelegt, dass die Ziele der nicht durchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung im Rahmen des geltenden Rechts oder der gerichtlichen Entscheidung bestmöglich erreicht werden.

25.9. Höhere Gewalt. Wenn eine der Parteien aufgrund von Naturkatastrophen, Maßnahmen oder Verfügungen staatlicher Stellen, Ausfällen von Kommunikationsleitungen, die nicht von der betroffenen Partei verschuldet wurden, oder anderen Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen (höhere Gewalt), nicht in der Lage ist, eine ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen zu erfüllen, wird die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich benachrichtigen und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Erfüllung wieder aufzunehmen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung werden alle aus diesen Bedingungen entstehenden Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt sofort ausgesetzt. Ungeachtet des Vorstehenden werden die Zahlungsverpflichtungen niemals wegen höherer Gewalt entschuldigt oder ausgesetzt.

25.10. Vollständige Vereinbarung. Diese Bedingungen (einschließlich aller anwendbaren spezifischen Produktbedingungen), die von Pax8 gegebenenfalls aktualisiert werden, stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand dar und ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Vorschläge und Absprachen, ob mündlich oder schriftlich, sowie alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf denselben.

25.11. Sprache. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, müssen alle Mitteilungen und Bekanntmachungen, die im Rahmen dieser Bedingungen erfolgen, in englischer Sprache abgefasst sein. Wenn Pax8 eine Übersetzung der englischen Version dieser Bedingungen zur Verfügung stellt, gilt im Falle eines Konflikts die englische Version dieser Bedingungen.

25.12. Keine Drittbegünstigten. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, begründen diese Bedingungen keine Rechte von Drittbegünstigten, die keine Vertragspartei dieser Bedingungen sind.

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